Vorab
Lieber Kunde, bitte melde dich rechtzeitig, um einen Termin zu vereinbaren.
Ich empfehle die erste Anprobe ca. 2-3 Monate vor deiner Hochzeit oder dem Event, für das du die Kleidung benötigst. Sollte für die Änderungen aber eine Stoffbestellung notwendig sein, so empfiehlt es sich, diesen Termin deutlich früher zu machen, um genug Zeit für die Lieferung und Anfertigung zu haben.
Du kannst mir bei der Terminbuchung gerne deine Änderungswünsche und den Umfang mitteilen sowie Fotos senden. Bitte habe aber Verständnis, dass wir immer erst an der Anprobe sehen und feststellen, was tatsächlich gemacht werden muss.
1. Für einen guten Ablauf
Bitte komme rechtzeitig zu deinem Termin. Für die Anprobe steht immer eine Stunde zur Verfügung. Kommst du zu spät, so geht dies von deiner Zeit ab und wir müssen abbrechen, sobald die Zeit vorbei ist. Deine Entscheidungen sollen in Ruhe getroffen werden und nicht unter Druck.
Bitte bringe zur Anprobe nur das mit, was du zur Anpassung benötigst: Kleid, Schuhe, Unterwäsche, welche du auch am Tag selbst tragen möchtest und ggf. Reifrock. Alles andere bitte ich dich, daheim zu lassen.
2. Termin absagen
Natürlich kann es jederzeit passieren, dass du den Termin bei mir absagen musst. Ist das der Fall, so melde dich bitte bei mir und sage rechtzeitig ab oder spreche mit mir, damit wir den Termin eventuell verschieben können.
Nichts ist ärgerlicher für Kunden, denen ich abgesagt habe, wenn dann doch was frei wird und ich den Termin nicht wieder neu vergeben kann.
Der gebuchte Termin ist für den Kunden verbindlich.
Erfolgt eine Absage erst 24 Stunden vor Anprobe oder Abholung, so bin ich berechtigt, dafür 80€ zu berechnen.
Ich denke es gehört zu einem guten Miteinander, rechtzeitig abzusagen.
3. Anprobe – Auftragserfassung
Bei der Anprobe probierst du dein Kleid/deine Kleidungsstücke an und wir besprechen die Änderungen. Wir stecken alles ab und probieren aus, was für dich richtig ist. Beim Abstecken schauen wir was möglich ist, was „Pflicht“ und was „Kür“ ist. Nicht jede Änderung ist ein Muss, aber darüber sprechen wir.
Zum Ende der Anprobe schreibe ich den Auftrag zusammen und wir gehen diesen gemeinsam durch. Hier überschlagen wir auch die Preise, um den Rechnungsbetrag abschätzen zu können. Durch Unterschrift bestätigt mir der Kunde den Auftrag und es gilt keine Widerrufsfrist, da ich in manchen Fällen bereits an diesem Tag mit den Änderungen beginne. Entscheidet sich der Kunde dennoch nach Unterschrift dafür, den Auftrag nicht durchführen zu wollen, so bin ich berechtigt, die bereits getätigten Änderungen plus 80€/Stunde für die Anprobe zu berechnen. In diesem Fall entferne ich alle Nadeln und übergebe das Kleidungsstück so, wie es in aktuellem Stand bei mir liegt – ggf. auch mit offenen Nähten.
Eine Abholung erfolgt in diesem Fall ohne Anprobe.
4. Was ist möglich – was nicht
Kleidung enger zu machen oder zu kürzen ist theoretisch immer möglich – weiter und länger immer ein Risiko. Ich übernehme für massive Änderungen an Kleidung keinerlei Haftung. Als „massiv“ gilt, wenn das Kleidungsstück an Stellen über 4,0cm geändert werden muss, was ca. einer Konfektionsgröße entspricht.
Kleidung, welche bei der Anprobe nicht geschlossen werden kann, weite ich nur auf Risiko des Kunden. Auch Änderungen nach Kundenvorgabe „ich nehme noch ab und werde schlanker“ liegen im Kundenrisiko.
Änderungen an Leder, Rucksäcken, Taschen oder Outdoorbekleidung lehne ich ab. Erfolgen Änderungen aber dennoch auf Kundenwunsch, so liegt auch hier das Risiko bei dem Kunden und ein Erfolg kann nicht garantiert werden.
Wird bei der Anprobe festgestellt, dass an dem Kleidungsstück keine Änderung möglich ist und es kommt zu keinem Auftrag, so wird die Beratungszeit mit 80€/Stunde berechnet.
Erfolgt am Ende der Anprobe keine Auftragserteilung und möchte der Kunde die Änderungen anderweitig vergeben, so wird die Beratungszeit der Anprobe mit 80€/Stunde berechnet und alle Nadeln und Markierungen entfernt.
5. Preise
Grundlage ist meine Preisliste, welche jederzeit bei mir eingesehen werden kann. Diese Preisliste ist auch Grundlage des Auftrags, welchen wir gemeinsam erfassen. Fällt eine Änderung nicht unter meine Standardpreise so werden diese Änderungen nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können bei Auftragserfassung nur als Circa-Angabe erfasst werden.
Für die Anprobe und Abholung fallen keine Kosten an. Nur im Falle eines Rückzuges nach Kundenauftrag – also Unterschrift und Auftragserteilung durch den Kunden – werden 80€/Stunde für die Anprobe berechnet. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.
6. Öffnungszeiten
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag. In Ausnahmefällen vergebe ich auch Feiertags- und Wochenendtermine, worauf aber kein Anspruch besteht.
7. Materialbestellung
Ist für den Auftrag zusätzliches Material notwendig, so muss der Kunde mich vorab ansprechen. Je nach benötigtem Material liegt es in der Verantwortung des Kunden, dieses zur Anprobe mitzubringen oder wir bestellen das Material über meine Lieferanten. Erfolgt eine Bestellung über mich, muss die Anprobe vor den empfohlenen 6-8 Wochen vor dem benötigten Termin erfolgen, um Zeitverzug bei möglichen Lieferengpässen zu verhindern. Handelt es sich um Materialbestellungen über 150€ brutto, so wird das Material erst nach vorheriger Überweisung der Materialkosten bestellt.
8. gewaschene Kleidung
Es ist unerlässlich, dass die bei mir abgegebenen Kleidungsstücke sauber, gereinigt oder ungetragen sind. Verschwitzte, verdreckte, anders verunreinigte oder stark riechende Kleidung zur Anprobe mitzubringen ist respektlos mir und anderen Kunden gegenüber. Stellt sich innerhalb der Anprobe heraus, dass die Kleidungsstücke nicht frisch sind, so wird die Anprobe in diesem Moment abgebrochen und die Zeit der Anprobe mit 80€/Stunde berechnet. Eine erneute Terminvergabe ist nur bei freien Kapazitäten möglich.
9. Stoffreste
Fallen Stoffreste bei den Änderungen an, so gebe ich diese bei Abholung mit. Ich entsorge diese nur dann, wenn es kleine oder sehr schmale Stücke sind.
10. zusätzliche Anprobe
In den seltensten Fällen ist eine zusätzliche Anprobe vor der Abholung notwendig. Dies besprechen wir aber in der ersten Anprobe. Ist es fachlich sinnvoll eine zweite Anprobe durchzuführen, so fallen hierfür keine Kosten an. Wünscht der Kunde eine zweite Anprobe, ist dies nur bei freien Kapazitäten möglich und wird mit 80€/Stunde berechnet.
11. Abholung
Nach Fertigstellung der Änderungen kontaktiere ich den Kunden, teile den Rechnungsbetrag mit und wir vereinbaren einen Abholternin.
Bei der Abholung probiert der Kunde die Kleidungsstücke nochmals an. Sind kleine Änderungen notwendig, so werden diese gleich bei der Abholung durchgeführt. Sind größere Änderungen notwendig, so verbleibt es nochmals bei mir. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um eine Nachbesserung oder weiteren Änderungswunsch handelt – siehe § 12.
Bei der Abholung kann der Kunde in Bar bezahlen. Die Kleidungsstücke werden nur nach vollständiger Bezahlung ausgegeben. Durch Bezahlung und Mitnahme der Kleidungsstücke gilt meine Dienstleistung als akzeptiert und der Auftrag ist abgeschlossen.
12. Nachbesserung oder weiterer Änderungswunsch
Stellen wir bei der Abholung fest, dass eine Änderung nicht optimal ist oder sie nicht zur Kundenzufriedenheit ist, dann gilt es zu entscheiden, ob es sich um eine unbezahlte und gesetzlich verpflichtende Nachbesserung meiner Arbeit handelt oder ob es ein Änderungswunsch durch den Kunden ist.
Beispiele für eine Nachbesserung:
Wenn das Kleidungsstück enger gemacht wurde, aber dennoch zu weit ist.
Wenn das Kleidungstück gekürzt wurde, aber schief oder noch zu lang ist.
Beispiele für weiteren Änderungswunsch:
Wenn das Kleidungsstück enger gemacht wurde, aber noch zu weit ist, obwohl der Kunde dies in der ersten Anprobe so wollte.
Wenn das Kleidungsstück gekürzt wurde, aber der Kunde eine weitere Kürzung wünscht.
Im Falle einer Nachbesserung erfolgt dies auf meine Kosten und es steht mir zu, zweimal Nachbessern zu können, bevor der Kunde diesen Punkt nicht bezahlen muss und ihn anderweitig in Auftrag geben kann. Entstehende Kosten sowie Schadensersatzansprüche werden nicht übernommen.
Im Falle eines weiteren Änderungswunsches werden die Kosten besprochen und zusätzlich berechnet.
Nachträgliche Änderungen, welche nach der ersten Auftragserfassung anfallen, sind automatisch weitere Änderungswünsche und werden wie ein neuer Kundenauftrag gewertet. Ein Recht auf einen neuen Termin besteht nicht. Termine sind nur bei freien Kapazitäten möglich.
13. Zeitlicher Ablauf
In der Regel beginne ich zeitnah nach der ersten Anprobe bereits mit den Arbeiten. Ich garantiere die Fertigstellung bis zum benötigten Termin, sofern mir dieser vorab mitgeteilt wurde und die Vorlaufzeit von 6-8 Wochen bei Terminbuchung durch den Kunden eingehalten wurde. Weitere Bedingungen für die Garantie der rechtzeitigen Fertigstellung sind: Mitarbeit des Kunden bei Nachbesserungen, Erreichbarkeit des Kunden zur Terminvergabe der Abholung. Fallen weitere Änderungswünsche an, so hebt dies die gegebene Garantie auf rechtzeitige Fertigstellung auf.
14. Express
Benötigt der Kunde die Änderungen sehr kurzfristig, so gibt es die Möglichkeit gegen einen Aufpreis Express zu buchen. Hier garantiere ich die Fertigstellung innerhalb 72 Stunden. Eine Abholung kann aufgrund verschiedenster Punkte auch erst später erfolgen. Express ist nur nach vorheriger Rücksprache und freier Kapazität möglich. Der Abholtermin wird bereits bei der Anprobe festgelegt.
15. Termingarantie
Da es sich bei meiner Arbeit um einen Einzelbetrieb handelt, kann ich bei Krankheit meinerseits oder aufgrund höherer Gewalt keine Vertretung und somit Garantie auf einen Termin geben. Selbstverständlich versuche ich in Abstimmung mit dem Kunden einen neuen Termin zu finden. Es kann aber aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten keine Garantie gegeben werden.
16. Rechnungsstellung
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Rechnungsnummer wird nach Abholung vergeben. Die Rechnung verbleibt bei mir. Der Kunde kann sich ein Foto als Kopie erstellen.
Der Betrag ist bei Abholung sofort durch Barzahlung fällig. Die Herausgabe der Kleidungsstücke erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung.
17. Haftungsausschluss
In dem Abholtermin werden die Änderungen durch Anprobe vom Kunden abgenommen. Nachträgliche Beanstandungen oder Reklamationen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Wünscht der Kunde eine empfohlene Änderung nicht durchzuführen, so wird hierfür und für mögliche weitere Auswirkungen keine Haftung übernommen.
Während der Verweildauer übernehme ich nur Haftung für Kleidungsstücke, an denen Anpassungen vorgenommen werden. Gegenstände, welche sich am Kleidungsstück oder im Kleidersack befinden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Bringe daher zur Anprobe also nur das mit, was wir auch wirklich brauchen.
18. Widerrufsrecht
Wie in §3 beschrieben, beginne ich zeitnah mit der Arbeit und Dienstleistung. Daher kann kein Widerrufsrecht eingeräumt werden.
Entscheidet sich der Kunde dennoch nach Unterschrift dafür, den Auftrag nicht durchführen zu wollen, so bin ich berechtigt, die bereits getätigten Änderungen plus 80€/Stunde für die Anprobe zu berechnen. In diesem Fall entferne ich alle Nadeln und übergebe das Kleidungstück so, wie es in aktuellem Stand bei mir liegt – ggf. auch mit offenen Nähten.
Eine Abholung erfolgt in diesem Fall ohne Anprobe.
19. Eigentum
Die Kleidung bleibt Eigentum des Kunden. Ich bin aber dennoch berechtigt, die Kleidungsstücke bis zur vollständigen Bezahlung einzubehalten. Kleidung, welche innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe meiner Fertigstellung, nicht abgeholt wurde, geht in meinen Besitz über.
20. Rechtsgültigkeit
Ich behalte mir vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern. Es gilt die jeweilige Fassung, welche online zur Verfügung gestellt ist. Diese AGB geben keine Garantie zur Vollständigkeit.
Stand: 08/2023
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